Das Land Berlin erhebt ab dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand
für entgeltliche Übernachtungen in Berlin in Höhe von 5 Prozent.
Die Besteuerung von beruflichen Aufwendungen für eine Übernachtung wird ausgenommen.
Der berufliche Aufwand ist durch den Übernachtungsgast dem Beherbergungsbetrieb spätestens
bei Beendigung der Beherbergungsleistung glaubhaft zu machen.
(aus Merkblatt Gast zum Berliner ÜnStG - SenFin Berlin)